Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Privatradiogesetz (KOA 1.473/18-004)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.473/18-003

Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 2
Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

  • SCHOBERPASS (GH Jodl am Berg) 101,2 MHz
  • TRABOCH (Schafberg) 104,1 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 29. Mai 2018, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 22. März 2018

Kommunikationsbehörde Austria



Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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