Ausschreibung des Versorgungsgebiets „Oststeiermark“ (KOA 1.468/12-001)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.468/12-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Oststeiermark“) aus:

  • GLEISDORF (Sommerberg) 95,9 MHz
  • B GLEICHENBERG 3 (Stradner Kogel) 100,4 MHz
  • HARTBERG (Ringkogel) 102,2 MHz
  • WEIZ 2 (FW-Schlauchturm Landscha b. Weiz) 100,9 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können die Übertragungskapazitäten nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G (also nur für die Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete oder zur Schaffung neuer Versorgungsgebiete) beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 16. August 2012, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

 

Wien, am 6. Juni 2012

Kommunikationsbehörde Austria

 

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

(Anm: Diese Ausschreibung wurde am am 13.06.2012 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

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