Ausschreibung im Versorgungsgebiet "St. Pölten 95,5 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.306/20-001)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.306/20-001

Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „St. Pölten 95,5 MHz"

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet „St. Pölten 95,5 MHz“) aus:

  • S POELTEN 5 (Reichgrüben) 95,5 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 07. Juli 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 17. April 2020

Kommunikationsbehörde Austria



Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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