Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Baden" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.300/16-001)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

1. Versorgungsgebiet „Wien 98,3 MHz“ (KOA 1.705/16-003):

  • WIEN 4 (Donauturm) 98,3 MHz

2. Versorgungsgebiet „Baden“ (KOA 1.300/16-001):

  • TATTENDORF (Raiffeisen Silo) 93,4 MHz

3. Versorgungsgebiet „Jenbach und Zillertal“ (KOA 1.538/16-003):

  • MAYRHOFEN 3 (Ahorn - Panorama Funkstation) 96,0 MHz
  • JENBACH 3 (Kanzelkehre Raststation) 107,9 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 14 September 2016, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.


Wien, am 7. Juli 2016

Kommunikationsbehörde Austria



Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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