Ausschreibung der Übertragungskapazitäten WOLFSBERG 2 100,2 MHz, BRUECKL (Lippekogel) 98,2 MHz und BLEIBURG (Weissenegger Berg) 92,1 MHz (KOA 1.218/12-006)
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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.218/12-006
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten aus:
- WOLFSBERG 2 100,2 MHz
- BRUECKL (Lippekogel) 98,2 MHz
- BLEIBURG (Weissenegger Berg) 92,1 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 20. Februar 2013, 13 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 7. Dezember 2012
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 18.12.2012 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)