Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.214/14-004)

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Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazität aus:

LIENZ 2 (Hochstein) 100,2 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet haben bis spätestens 28. August 2014, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.


Wien, am 18. Juni 2014

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)


(Anmerkung: Diese Ausschreibung wurde am 26.06.2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in den Tageszeitungen Der Standard und Presse veröffentlicht.)

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