Ausschreibung einer Hörfunk-Übertragungskapazität im Mittelwellen-Bereich (KOA 1.195/19-003)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.195/19-003

Ausschreibung einer Hörfunk-Übertragungskapazität im Mittelwellen-Bereich gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität aus:

  • BAD ISCHL 4 1,476 MHz

Die Nutzung dieser Frequenz am Standort Bad Ischl ist vorläufig für fünf Jahre international koordiniert (befristete Nutzung).

Anträge auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet oder auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 05. Februar 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 27. November 2019

Kommunikationsbehörde Austria


Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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