Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "BLUDENZ 4 (Bürserberg) 91,8 MHz" und "FELDKIRCH 2 (Auf der Egg) 91,8 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.193/20-027)
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KOA 1.193/20-027
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:
- BLUDENZ 4 (Bürserberg) 91,8 MHz und FELDKIRCH 2 (Auf der Egg) 91,8 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 20. Juli 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 11. Mai 2020
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Thomas Petz, LL.M.
(Mitglied)