Ausschreibung der Übertragungskapazität "WIEN 11 (KW Simmering) 104,6 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.193/19-022)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/19-022

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität aus:

  • WIEN 11 (KW Simmering) 104,6 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 16. September 2019, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 14. Juni 2019

Kommunikationsbehörde Austria


Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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