Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "BAD VOESLAU (Harzberg) 95,5 MHz" und "VÖSENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.193/18-035)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/18-035

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

  • BAD VOESLAU (Harzberg) 95,5 MHz
  • VÖSENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 21. November 2018, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 12.09.2018

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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