Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "SALZBURG 4 (Wartberg) 107,9 MHz" und "SALZBURG 10 (Liefering) 90,1 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.193/18-001)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/18-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

  • SALZBURG 4 (Wartberg) 107,9 MHz
  • SALZBURG 10 (Liefering) 90,1 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 29. März 2018, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 16. Jänner 2018

Kommunikationsbehörde Austria


Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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