Ausschreibung einer Übertragungskapazität BAD RADKERSBURG 2 (Thermenarena) 92,6 MHz (KOA 1.193/14-009)
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KOA 1.193/14-009
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazität aus:
BAD RADKERSBURG 2 (Thermenarena) 92,6 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 2. Juni 2014, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 25. März 2014
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 01.04.2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Das technische Anlagenblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage und ein Merkblatt steht weiter unten zum Download bereit.
Aufgrund der voraussichtlichen technischen Reichweite unter 50.000 Personen wird ausdrücklich auf § 12 Abs. 6 erster Satz PrR-G hingewiesen.)