Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.180/15-003)
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KOA 1.180/15-003
Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:
- KLOESTERLE 107,1 MHz
- LECH 106,0 MHz
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 28. März 2016, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 13. Jänner 2016
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)