Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität "KIRCHDORF KREMS 2 (Sonnberg) 96,3 MHz" (KOA 1.012/20-047)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.012/20-047

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität aus:

  • KIRCHDORF KREMS 2 (Sonnberg) 96,3 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 19. November 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.


Wien, am 11. September 2020

Kommunikationsbehörde Austria


Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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