Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "PERNEGG (Funkmast Landesregierung) 90,8 MHz", "FROHNLEITEN 2 (A1-Mobilfunkmast) 90,8 MHz" und "GRATKORN (Forstviertel) 90,8 MHz" (KOA 1.012/20-019)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.012/20-019

Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

  • PERNEGG (Funkmast Landesregierung) 90,8 MHz
  • FROHNLEITEN 2 (A1-Mobilfunkmast) 90,8 MHz
  • GRATKORN (Forstviertel) 90,8 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 13. Juli 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.


Wien, am 30. April 2020

Kommunikationsbehörde Austria


Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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