Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.012/19-020)

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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.012/19-020

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz 

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität aus:

  • WAIDHOFEN YB 6 (Eben) 105,8 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 19. August 2019, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 03. Juni 2019

Kommunikationsbehörde Austria



Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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