Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität Bad Aussee 107,2 MHz (KOA 1.011/09-025)
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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.011/09-025
Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 7/2009, folgende Übertragungskapazität aus:
Funkstelle BAD AUSSEE 2, Standort Reitern, Frequenz 107,2 MHz
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 30. Juli 2009, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 25. Mai 2009
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mag. Michael Ogris
Behördenleiter
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 29.05.2009 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard" und „Die Presse" sowie auf der Website bekanntgemacht. Das technische Anlagenblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)