Decision of KommAustria (06.12.2004)
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Regulator: | KommAustria |
Date: | 06. 12. 2004 |
Category: | Zulassungen |
Subcategory: | Hörfunk analog |
Parties: | KRONEHIT Radiobetriebs GmbH |
GZ: | KOA 1.011/04-01 |
Der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. wurde gemäß § 28b Privatradiogesetz die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.
Zu diesem Zweck hatten elf bestehende Hörfunkveranstalter die Übertragung ihrer Zulassungen erklärt. Die 28 Übertragungskapazitäten dieser bisherigen Hörfunkveranstalter wurden dem bundesweiten Versorgungsgebiet der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. zugeordnet. Die übertragenen Zulassungen erlöschen mit der Rechtskraft dieses Bescheides.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten umfasst das Versorgungsgebiet das Bundesgebiet, soweit es mit diesen Übertragungskapazitäten versorgt werden kann. Versorgt werden somit die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, darüber hinaus die Bezirke Salzburg Stadt und Innsbruck Stadt, die Stadtgemeinde Linz sowie die Gemeinden des politischen Bezirks Linz Land und des westlichen Teils des politischen Bezirks Perg bis einschließlich der Gemeinden Rechberg, Münzbach und Baumgartenberg, die Gemeinden des Bezirks Vöcklabruck, des nördlichen Teils des Bezirks Gmunden und des südlichen Teils des Bezirks Wels Land, die Gemeinden der Bezirke Schärding, Grieskirchen, Ried im Innkreis und Braunau am Inn, den Bezirk Villach Stadt und die Gemeinden des südlichen Teils des Bezirkes Villach Land, die Bezirke Zell am See, Tamsweg, St. Johann im Pongau, Hallein und Kitzbühel sowie Teile der umliegenden Gemeinden dieser Bezirke, jeweils soweit alle diese Gemeinden durch die in den Beilagen zum Bescheid angeführten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Das Programm ist ein 24 Stunden-Vollprogramm im Adult Contemporary Format (AC-Format), welches unter der Bezeichnung „KRONEHIT“ verbreitet wird und sich als Unterhaltungssender für erwachsene Österreicherinnen und Österreicher versteht. Neben den Programmschwerpunkten Musik, unterhaltende Information aus Österreich und der Welt sowie zielgruppenrelevanter Content (Sport, Veranstaltungen, etc..) beinhaltet das Programm auch Serviceanteile (z.B. Wetter- und Verkehrsinformationen).
Gemäß § 28b Abs. 2 letzter Satz PrR-G wurde festgelegt, dass der Sendebetrieb im Rahmen der bundesweiten Hörfunkzulassung bis spätestens 17.01.2005 aufzunehmen ist.
Die Zulassung wurde am 16.12.2004 durch Rechtsmittelverzeicht der Parteien rechtskräftig.