Informationen für Video-on-Demand-Dienste

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„Sie betreiben einen YouTube-Channel? Ein ähnliches Angebot auf einer anderen Social-Media-Plattform? Einen Streaming-Dienst? Oder einen anderen Video-Abrufdienst?

Dann kann es sein, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihren Kanal bei der Kommunikationsbehörde Austria anzumelden („anzuzeigen“). 
 

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Guidelines Abrufdienste

Alle Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre „Guidelines für Abrufdienste”.

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf diesen Seiten sowie in der Broschüre erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und decken auch nicht jede praktische Fallkonstellation ab. 

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich der Gesetzestext, insbesondere die Rechtsvorschriften des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes, sowie die einschlägige Rechtssprechung


Informationen finden Sie auch hier: Rechtliche Grundlagen

Studien und Veranstaltungen