FAQ - Kommerzielle Kommunikation

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10.07. Wer kann Aufzeichnungen anfordern?

Über Aufforderung der KommAustria sind ihr jederzeit die gewünschten Aufzeichnungen vorzulegen.

Darüber hinaus ist jedermann, der ein rechtliches Interesse an den Aufzeichnungen darlegen kann, Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren.

§ 29 AMD-G
§ 36 Abs. 4 ORF-G
§ 22 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)