FAQ - Kommerzielle Kommunikation

Sorry, this page is not available in your preferred language.

10.04. Was sind die Folgen einer Rechtsverletzung?

An die Verletzung der Bestimmungen zur kommerziellen Kommunikation knüpft eine Reihe von Rechtsfolgen:

Eine Rechtsverletzung wird mit einem Bescheid festgestellt. Dieser Bescheid wird im Verzeichnis der Entscheidungen (https://www.rtr.at/de/m/Entscheidungen) veröffentlicht. 

Der Anbieter hat aufgrund der Feststellung der Rechtsverletzung zunächst den rechtskonformen Zustand herzustellen.

§ 62 Abs. 1 AMD-G
§ 25 Abs. 3 PrR-G
§ 37 Abs. 1 ORF-G

Weiters wird dem Diensteanbieter mit dem Bescheid in der Regel aufgetragen, die Entscheidung in seinem Dienst zu veröffentlichen.

§ 62 Abs. 2 AMD-G
§ 26 Abs 2 PrR-G
§ 37 Abs. 4 ORF-G

Eine mehrfache Verletzung der gleichen Bestimmung oder eine sog. schwerwiegende Rechtsverletzung kann zum Entzug der Zulassung (bei zugelassenen Diensten) bzw. zur Untersagung der Verbreitung (bei anzeigepflichtigen Diensten) führen.

§ 63 Abs. 1 AMD-G
§ 28 PrR-G

Im Fall des ORF kann es zur Abschöpfung des erlangten (finanziellen) Vorteils kommen.

§ 38b ORF-G

Eine Verletzung der Bestimmungen zur kommerziellen Kommunikation kann eine verwaltungsstrafrechtliche Übertretung darstellen und die Verhängung einer Geldstrafe nach sich ziehen.

§ 64 Abs. 2 AMD-G
§ 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G
§ 27 Abs. 2 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)