FAQ - Kommerzielle Kommunikation

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01.15. Wo ist Produktplatzierung zulässig?

Produktplatzierung ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen vom Verbot der Produktplatzierung sind Kinofilme, Fernsehfilme und Fernsehserien sowie Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung. Diese Ausnahme gilt nicht für Kindersendungen. Zur Zulässigkeit der Produktionshilfen siehe 01.16.

§ 38 AMD-G
§ 16 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)