Self-regulation of the press
Sorry, this page is not available in your preferred language.
Ziel der Förderung ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse.
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zur Deckung der in Erfüllung der Aufgaben anfallenden Kosten. Der "Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle der Presse" ist mit einem Betrag in der Höhe von EUR 150.000,- jährlich dotiert.
Förderungsvoraussetzungen:
Die Förderungsvoraussetzungen sind aus § 12a des Presseförderungsgesetzes 2004 und den Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2019 (Punkte 22 bis 26) ersichtlich.
Einreichfrist:
Ansuchen können innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.
Im Jahr 2020 endet die Einreichfrist am 31. März.
Einreichungsunterlagen:
Ansuchen, Vereinsstatuten und Mitgliederverzeichnis, Aufstellung der im laufenden Jahr anfallenden Kosten samt Erläuterungen und ein Ausblick auf zu erwartende Einnahmen, Organisations- und Personalplan, Übersicht über ein allfälliges Vermögen und allfällige Schulden
Auszahlung:
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November ausbezahlt wird.
Entscheidung:
Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria nach Einholung eines Gutachtens der Presseförderungskommission.
Kontakt:
Mag.ª Brigitte Zauner-Jelemensky
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 157
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9157
E-Mail: brigitte.zauner-jelemensky@rtr.at