Kabel und Sat
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In den Bereich der Rundfunkregulierung fällt auch die Veranstaltung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in Kabelnetzen (Kabelrundfunk) und über Satellit (Satellitenrundfunk).
Kabelrundfunk bzw. die Weiterverbreitung von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen unterliegt lediglich einer Anzeigepflicht. Einer Zulassung durch die Regulierungsbehörde KommAustria bedarf nur, wer Satellitenrundfunk veranstaltet und in Österreich niedergelassen ist. Nicht jedes Programm, das in Österreich empfangbar ist, verfügt daher über eine „österreichische Zulassung“ bzw. unterliegt daher auch der Aufsicht der österreichischen Regulierung.
Die Übertragungskapazität für die Satellitenübertragung muss sich der Antragsteller selbst durch Vereinbarungen insbesondere mit dem Satellitenbetreiber sichern und dies der Behörde nachweisen. Anders, als im Bereich des terrestrischen Hörfunks, wird danach die Übertragungskapazität – also insbesondere der Transponder des Satelliten und die geplante Frequenz durch die Regulierungsbehörde nicht ausgeschrieben bzw. nach Durchführung eines Auswahlverfahrens unter mehreren Bewerbern zugeteilt, sondern es wird die Zulassung dem ursprünglichen Antragsteller im Fall der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen betreffend Programm und Person des Veranstalters erteilt.
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