Digitaler Rundfunk
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Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung von Fernseh- und Radioprogrammen im Laufe der vergangenen Jahre bedeutet einen Gewinn für Konsumenten, für Unternehmen im Bereich der elektronischen Medien und nicht zuletzt für die Demokratie.
Mit digitalen Übertragungstechnologien sind die limitierten Rundfunkfrequenzressourcen deutlich effizienter nutzbar. Dies bedeutet, dass in den Rundfunkfrequenzbändern deutlich mehr Programme über Satellit, Kabel oder Sendemasten (Terrestrik) verbreitet werden können, als dies mit analogen Übertragungstechnologien möglich ist. Für die Konsumenten heißt Programmvielfalt auch Zugang zu deutlich mehr Informationen und damit zu mehr Meinungsvielfalt.
Vielen Programmveranstaltern hat erst die Digitalisierung einen Zugang zu den Übertragungsplattformen Satellit, Kabel oder Terrestrik ermöglicht – sei es, weil zuvor keine Frequenzressourcen zur Verfügung standen, oder weil die Übertragungskosten gesunken sind und damit ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell realisiert werden konnte. Auch das Angebot von Fernsehprogrammen in hoher Bildauflösung (HDTV) wurde für viele Programmveranstalter erst mit der Digitalisierung technisch und finanziell realisierbar.
Ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, arbeiten KommAustria und RTR-GmbH kontinuierlich an der Einführung, dem Ausbau und der Weiterentwicklung von digitalem Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) und anderen Mediendiensten. Hierzu hat die KommAustria alle zwei Jahre eine Verordnung mit dem Titel „Digitalisierungskonzept“ vorzulegen, die die diesbezüglichen Pläne der Medienbehörde darlegt.
Die Digitalisierungskonzepte der vergangenen Jahre finden Sie unter Verordnungen der KommAustria. Die Digitalisierungsberichte der vergangenen Jahre finden Sie hier im Bereich "Digitale Plattform".