FAQ - Kommerzielle Kommunikation
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Frage: | 03.02. Darf eine E-Zigarette beworben werden? |
Antwort: | Es gilt ein Werbeverbot, das sich aus dem Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz ergibt. Grundsätzlich ist für den Vollzug dieses Verbots die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. V.1.0. (02.10.2017)
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