FAQ - Kommerzielle Kommunikation

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02.10. Wie ist eine Dauerwerbesendung zu kennzeichnen?

Eine Dauerwerbesendung ist während ihrer gesamten Dauer mit dem eindeutig erkennbaren Schriftzug „Dauerwerbesendung“ zu kennzeichnen. Darüber hinaus muss sie am Beginn und am Ende durch optische, akustische oder räumliche Mittel eindeutig von anderen Sendungs- und Programmteilen vom sie umgebenden Programm getrennt werden.

§ 43 Abs. 3 AMD-G

V.1.0. (02.10.2017)