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Newsletter #14

Author(s)Telekom-Control GmbH
Date03.01.2001
Statushistorical document
ContentSehr geehrte Damen und Herren!

Am 29.12.2000 wurde im BGBl I Nr. 2000/137 die Novelle des
Signaturgesetzes kundgemacht. Die Novelle ist großteils am
30.12.2000 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen:

- Es genügt in Zukunft, wenn ein qualifiziertes Zertifikat mit
der "fortgeschrittenen" statt der "sicheren" elektronischen
Signatur des Zertifizierungsdiensteanbieters versehen ist.

- Ausländische Stellen, die nach der Signaturrichtlinie der
EU-Kommission notifiziert wurden, werden inländischen
Bestätigungsstellen gleichgestellt.

- Die vom sog. Artikel-9-Ausschuss nach der Signaturrichtlinie
festgelegten Mindestkriterien für Bestätigungsstellen werden
in Form einer vom Bundeskanzler noch zu erlassenden Verordnung
ins österreichische Recht übernommen.

- Die Finanzierung der Aufsichtsstelle für elektronische
Signaturen wurde gesichert.

Sie können die Novelle auf der Website der Aufsichtsstelle für
elektronische Signaturen, http://www.signatur.tkc.at/ abrufen.
In der Rubrik Dokumente/Rechtsvorschriften finden Sie den Text
des Bundesgesetzblattes; in der Rubrik Signaturrecht haben wir
die Änderungen in das dort abrufbare Signaturgesetz
eingearbeitet.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2001 und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

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Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
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Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
Telekom-Control-Kommission und Telekom-Control GmbH
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