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Newsletter #31

Author(s)RTR-GmbH
Date04.03.2005
Statushistorical document
ContentSehr geehrte Damen und Herren!

Bei der Erstellung sicherer elektronischer Signaturen sind nach
§ 3 Abs. 2 SigV die für die technische Sicherheit der Algorithmen
und Parameter geltenden Randbedingungen so zu wählen, dass sie
dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Die RTR-GmbH hat
nun in Zusammenarbeit mit der Bestätigungsstelle A-SIT
Empfehlungen für Algorithmen und Parameter veröffentlicht, die
nach dem gegenwärtigen Stand der Technik voraussichtlich bis zum
Ende des Jahres 2011 den Erfordernissen für sichere (also auch
für fortgeschrittene) elektronische Signaturen entsprechen:
http://www.signatur.rtr.at/de/repository/rtr-algorithms-20050301.html

Am 02.03.2005 wurde die Stammzahlenregisterverordnung, BGBl. II
Nr. 57/2005, kundgemacht. Diese Verordnung enthält Rechtsvor-
schriften zur Personenbindung, zur Wiederholungsidentität und zum
bereichsspezifischen Personenkennzeichen. Der vierte Abschnitt
dieser Verordnung, der die Eintragung von Vertretungsbefugnissen
in der Bürgerkarte regelt, tritt erst am 01.07.2005 in Kraft.
http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?docid=COO_2026_100_2_171105

Am 25.02.2005 wurde die Kontrollgerätekartenverordnung, BGBl. II
Nr. 48/2005, kundgemacht, die den Einsatz von Karten für das
digitale Kontrollgerät regelt.
http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?docid=COO_2026_100_2_156781

Mit der am 03.03.2005 kundgemachten Verordnung BGBl. II
Nr. 58/2005 wurde die CIS - Certification & Information Security
Services GmbH als Stelle akkreditiert, die Managementsysteme und
Personen zertifiziert. Damit wurde die Zertifizierungsbefugnis
von BS 7799-2 auf ISO 17799 erweitert.
http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?docid=COO_2026_100_2_171429

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Latzenhofer

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Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
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