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Newsletter #25
Author(s) | RTR-GmbH |
Date | 24.10.2002 |
Status | historical document |
Content | Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Tagen hat die Europäische Kommission zwei interessante Veröffentlichungen vorgenommen. 1. Notifizierte Bestätigungsstellen Die Europäische Kommission hat uns mitgeteilt, welche Staaten bislang Bestätigungsstellen nach Art. 3 Abs. 4 der Signaturrichtlinie 1999/93/EG notifiziert haben: Österreich: Zentrum für sichere Informationstechnologie - Austria (A-SIT) http://www.a-sit.at/ Deutschland: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Referat Zertifizierung, Zulassung http://www.bsi.de/ TÜV Informationstechnik GmbH http://www.tuvit.de/ T-Systems ISS GmbH Zertifizierungsstelle http://www.t-systems-zert.de/ Gemäß § 18 Abs. 5 SigG müssen die technischen Komponenten und Verfahren für die Erstellung sicherer elektronischer Signaturen nach dem Stand der Technik hinreichend und laufend geprüft sein. Die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen muss von einer Bestätigungsstelle bescheinigt sein. Ausländische Bescheinigungen sind, wenn die ausländische Stelle vom jeweiligen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR notifiziert wurde, den Bescheinigungen einer österreichischen Bestätigungsstelle gleich zu halten (vgl. § 18 Abs. 5 SigG, http://www.signatur.rtr.at/de/legal/sigg18.html ). Die Europäische Kommission veröffentlicht die Notifikationen seit dieser Woche im Internet (die folgende URL ist zweizeilig): http://europa.eu.int/information_society/eeurope/ action_plan/safe/esignatures/index_en.htm 2. Review der Signaturrichtlinie Gemäß Art. 12 der Signaturrichtlinie muss die Europäische Kommission die Durchführung der Signaturrichtlinie überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 19.07.2003 darüber Bericht erstatten. Als eine Grundlage für diesen Review hat die Europäische Kommission am 19.10.2002 im Amtsblatt S eine Studie ausgeschrieben. Die Ausschreibung kann unter http://ted.eur-op.eu.int/ abgerufen werden (im Formular "Suche nach Ausschreibungen" ist dazu das vorausge- füllte Feld "Abl. S" zu löschen und im Feld "Dok. Nummer" die Zahl "160620-2002" einzugeben). Mit freundlichen Grüßen Dieter Kronegger ---------------------------------------------------------------- Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen comments/subscribe/unsubscribe: signatur-newsletter@rtr.at ---------------------------------------------------------------- Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission und Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Str. 77-79 A-1060 Wien Tel. +43/1/58058-407 Fax: +43/1/58058-9191 E-Mail: signatur@signatur.rtr.at ---------------------------------------------------------------- |