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Newsletter #12

Author(s)Telekom-Control GmbH
Date24.11.2000
Statushistorical document
ContentSehr geehrte Damen und Herren!

1. www.signatur.tkc.at

Die Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen hat eine neue
Website! Auf http://www.signatur.tkc.at/ informieren wir Sie
noch umfassender und übersichtlicher als bisher über
elektronische Signaturen, über die von den österreichischen
Zertifizierungsdiensteanbietern der Aufsichtsstelle angezeigten
Dienste und über einschlägige Rechtsvorschriften.

2. Einladung zum Workshop

Vor der Implementierung einer Public-Key-Infrastruktur der
Aufsichtsstelle, mit welcher wir im Sinne des § 13 Abs. 3 SigG
den Zertifizierungsdiensteanbietern für ihre Zertifizierungs-
dienste Zertifikate ausstellen und diese in ein Verzeichnis
aufnehmen werden, planen wir eine gemeinsam mit den Anbietern
durchgeführte Testphase.

Zu diesem Zweck laden wir insbesondere die Zertifizierungs-
diensteanbieter, aber auch alle anderen Interessierten

für den 11.12.2000, 13:00 bis 17:00

zu einem Workshop in den Räumen der Aufsichtsstelle ein.

Bei diesem Workshop soll die von der Aufsichtsstelle geplante
Zertifizierungshierarchie präsentiert und die gemeinsame
Testphase besprochen werden, in der z. B. die folgenden
Fragen geklärt werden sollen:
- Welche X.509v3-Erweiterungen verwendet die Aufsichtsstelle in
ihren Zertifikaten? Welche werden als kritisch markiert?
- Wie können die Anbieter auf die LDAP-Verzeichnisse der
Aufsichtsstelle zugreifen und diese evtl. replizieren?
- Gibt es Probleme beim Verarbeiten der Zertifikatskette
Signator - Zertifizierungsdiensteanbieter - Aufsichtsstelle
mit verschiedenen Standardsoftwareprodukten?
...
Ziel der Testphase ist ein möglichst reibungsloses Zusammenspiel
zwischen den Verzeichnissen und Zertifikaten der Anbieter und
den Verzeichnissen und Zertifikaten der Aufsichtsstelle.

Wir ersuchen um Anmeldungen zum Workshop per E-Mail an
regina.ruppe@tkc.at .

3. Signaturgesetznovelle

Die Novelle des Signaturgesetzes ist am 22.11.2000 im
Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien beschlossen worden.
Möglicherweise erfolgt die Kundmachung im Bundesgesetzblatt
und damit das Inkrafttreten der Novelle noch in diesem Jahr.
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/A/his/003/A00313_.html

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

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Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
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Tel. +43/1/58058-407
Fax: +43/1/58058-9191
E-Mail: signatur@tkc.at
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