Decision of TKK (30.09.2013)
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Regulator: | TKK |
Date: | 30. 09. 2013 |
Category: | Marktbeherrschung |
Subcategory: | Festnetzoriginierung |
Parties: | - |
GZ: | M 1.9/12 |
Am 30.9.2013 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend die Analyse des Vorleistungsmarktes „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten" beschlossen. Es wurde festgestellt, dass A1 Telekom Austria AG über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 36 ff TKG 2003 verfügt.
Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf dem Festnetzoriginierungsmarkt zu begegnen, hat die Telekom-Control-Kommission A1 Telekom Austria AG spezifische Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung, zur Zusammenschaltung, zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Festnetzoriginierungsleistung, zur getrennten Buchführung sowie eine Verpflichtung zur Entgeltkontrolle auferlegt. Zur Umsetzung der Verpflichtung zur Entgeltkontrolle wurden für A1 Telekom Austria AG konkrete Entgelte für die Festnetzoriginierungsleistung mit Geltung ab 1.11.2013 festgelegt (Entgelte in Eurocent, exkl. USt pro Minute):
Verkehrsart / Netzelemente / Verkehrsrichtung | Peak (Cent) | Off-Peak (Cent) |
Verbindungsaufbau in das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten der A1 Telekom Austria AG | 2,135 | 1,321 |