Decision of TKK (30.09.2013)
Sorry, this page is not available in your preferred language.
Regulator: | TKK |
Date: | 30. 09. 2013 |
Category: | Marktbeherrschung |
Subcategory: | Mobilterminierung |
Parties: | - |
GZ: | M 1.10/12 |
Am 30.9.2013 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) Bescheide betreffend die Mobilterminierungsmärkte der A1 Telekom Austria AG, T-Mobile Austria GmbH, Hutchison Drei Austria GmbH und der Mundio mobile (Austria) Limited beschlossen. Es wurde festgestellt, dass A1 Telekom Austria AG, T-Mobile Austria GmbH, Hutchison Drei Austria GmbH, Mundio mobile (Austria) Limited jeweils auf „ihrem“ Markt über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 36 ff TKG 2003 verfügt. Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf dem individuellen Mobilterminierungsmarkt zu begegnen, hat die TKK den Mobilfunkbetreibern jeweils spezifische Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung, zur Zusammenschaltung, zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Mobilterminierungsleistung sowie eine Verpflichtung zur Entgeltkontrolle auferlegt. Zur Umsetzung der Verpflichtung zur Entgeltkontrolle wurde folgendes mit Geltung ab 1.11.2013 angeordnet (Entgelte in Eurocent pro Minute):
Mobilterminierungsentgelte (in Eurocent exkl. USt. pro Minute): | |
Terminierung von Sprachrufen in das jeweilige öffentliche Mobiltelefonnetz | 0,8049 |