Bekanntmachung von Zustellungen (ON 29-36, 38)
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Author: | Telekom-Control-Kommission |
Date: | 03. 10. 2017 |
Bekanntmachung von Zustellungen
im Verfahren M 1.8/15 der Telekom-Control-Kommission
Gemäß §§ 40 Abs 7 KOG iVm 37 ZustG wird die Zustellung der folgenden Aktenbestandteile
- ON 29 – ergänzende Stellungnahme der UPC Austria Services GmbH
- ON 30 – veröffentlichter Projektvertrag A1 - T-Mobile "Projekt 2016 über 1180 Anbindungen"
- ON 31 – Stellungnahme der T-Mobile Austria GmbH zur gutachterlichen Stellungnahme
- ON 32 – Stellungnahme der Tele2 Telecommunication GmbH zur gutachterlichen Stellungnahme
- ON 33 – Stellungnahme der Hutchison Drei Austria GmbH zur gutachterlichen Stellungnahme
- ON 34 – Schreiben des VAT zur gutachterlichen Stellungnahme
- ON 35 – Stellungnahme der UPC Austria Services GmbH zur gutachterlichen Stellungnahme
- ON 36 – Stellungnahme der A1 Telekom Austria AG zur gutachterlichen Stellungnahme
- ON 38 Aktenvermerk über einen erteilten ergänzenden Gutachtensauftrag
an die Parteien des Verfahrens M 1.8/15 über das elektronische Kommunikationssystem der Behörde bekanntgemacht.
Die Aktenbestandteile werden jedenfalls seit 03.10.2017 auf dem e-Government-Portal (https://egov.rtr.at) der RTR-GmbH als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission zum Abruf durch die Parteien des Verfahrens bereitgehalten.
Gemäß § 37 Abs 1 ZustG gilt die Zustellung am dritten Werktag nach diesem erstmaligen Bereithalten der Aktenbestandteile, das ist mit Ablauf des 06.10.2017, als bewirkt.
Telekom-Control-Kommission
Die Vorsitzende
Dr. Elfriede Solé
Wien, am 03.10.2017
Hinweis: Die für den Einstieg in das e-Government-Portal der RTR-GmbH notwendigen Login-Daten (Benutzername und Passwort) wurden entweder im Zuge der Einholung der Allgemeingenehmigung gemäß § 15 TKG 2003 oder im Verfahren M 1/15 an die Parteien übermittelt. Nachdem die Login-Daten unter https://egov.rtr.at eingegeben wurden, kann im Hauptmenü unter „Laufende Verfahren” das Verfahren M 1.8/15 ausgewählt und der zugestellte Aktenbestandteil abgerufen werden.