Privatradio: Verdichtung bereits vorhandener Versorgungsgebiete statt bundesweitem Privatradio Sorry, this page is not available in your preferred language. Press release dated 9 October 2001 Eine ausführliche Analyse der von der Deutschen Telekom AG erstellten Studie über die Übertragungskapazitäten (Frequenzen) für den analogen Hörfunk in Österreich durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH sowie der KommAustria hat die Schlussfolgerungen, die in der Studie gezogen werden, bestätigt: Für ein zusätzliches bundesweites Privatradio steht keine entsprechende Anzahl an leistungsstarken Frequenzen zur Verfügung, die eine sinnvolle Frequenzkette für ein wirtschaftlich tragfähiges bzw. zumutbares Konzept ergeben würde. Um mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand eine auch nur annähernd bundesweite Versorgung zu ermöglichen, wären leistungsstarke Sender an wenigen Hauptsenderstandorten (wie z.B. Kahlenberg, Jauerling, Lichtenberg, Gaisberg, Berg Isel, Pfänder, Dobratsch und Schöckl) erforderlich; dafür können keine geeigneten Frequenzen gefunden werden. In Österreich bestehen bereits drei vollständige bundesweite Abdeckungen (Ö1, Ö2 und Ö3), sowie drei weitere fast bundesweite Abdeckungen (FM4, alle Regionalradios, alle Lokalradios). Dies übersteigt bereits den Ausgangswert nach dem Genfer Plan, der im wesentlichen 5 bundesweite Abdeckungen sicherstellen sollte. Angesichts der topographischen Situation (Gebirge mit mehreren außenliegenden Ballungsräumen) und der hohen Anzahl an betroffenen Nachbarstaaten ist - wie auch die Studie der DTAG belegt - technisch eine gute Nutzung der vorhandenen Frequenzressourcen gegeben. Lediglich marginale Ergänzungen der Frequenzlandschaft - im wesentlichen leistungsschwache Sender in einzelnen, nicht zusammenhängenden Gebieten - erscheinen möglich. Dies gilt unter Beachtung der gegebenen frequenztechnischen bzw. rechtlichen Ausgangslage, die wiederum ein Ergebnis einer über Jahrzehnte gewachsenen Planungstätigkeit im Rahmen der früheren rundfunkrechtlichen Situation (ORF-Monopol, bzw. medienpolitische Grundsatzentscheidung, dass zunächst Regional- und Lokalsender geschaffen werden sollen) darstellt. Die in der zitierten Studie festgestellten Doppel- und Mehrfachversorgungen, wie z.B. in Wien, werden in den nächsten Monaten seitens der RTR-GmbH genauestens geprüft werden. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob die Umkoordinierung einer Füllfrequenz einen technisch realisierbaren Mehrnutzen erbringen kann, der erfolgversprechend ist und die Nachteile einer derartigen Umkoordinierung deutlich überwiegt. Die nun und in weiterer Folge zur Verfügung stehenden bzw. schon derzeit nicht genutzten Frequenzen werden gemäß Privatradio-Gesetz primär zur Verdichtung vorhandener Versorgungsgebiete von bereits zugelassenen Rundfunkveranstaltern zur Verbesserung von deren wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie in weiterer Folge für neue Rundfunkveranstalter ausgeschrieben bzw. vergeben.