Neues Service der RTR-GmbH: Alternative Dispute Resolutions (ADR) Sorry, this page is not available in your preferred language. Press release dated 25 April 2003 Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH bietet den Marktteilnehmern ab sofort als Ergänzung zu den Schlichtungsverfahren Alternative Dispute Resolutions (ADR; Alternative Konfliktbeilegung) an. Wie sich bereits in vielen Bereichen der Wirtschaft gezeigt hat, können durch professionell moderierte Verhandlungen Konflikte für die Beteiligten oft wesentlich zufriedenstellender, zukunftsorientierter und rascher gelöst werden, als dies im Rahmen eines formalen Verfahrens möglich ist. "Ich gehe davon aus, dass erfolgreiche ADR durch die zügige und unkomplizierte Vorgehensweise Ressourcen der Marktteilnehmer für das Kerngeschäft frei macht und damit einen hohen Nutzen für diese hat", kommentiert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer für den Fachbereich Telekommunikation der RTR-GmbH, die neue kostenfreie Dienstleistung des Fachbereichs Telekommunikation. Prozessbegleitung durch die RTR Die RTR bringt sich bei ADR bevorzugt prozessbegleitend ein und versucht die Rahmenbedingungen für die Beteiligten so zu gestalten, dass eine erfolgreiche und rasche Verhandlungslösung des Konfliktes unterstützt wird. "Der Entwicklung einer lösungsorientierten Gesprächs- und Konfliktkultur kommt in diesem Prozess besondere Bedeutung zu", so Serentschy weiter. Nicht vorgesehen ist, dass die RTR selbst inhaltlich Stellung nimmt bzw. Lösungsvorschläge erstellt. Oberstes Prinzip: Selbstbestimmung Oberstes Prinzip von ADR ist, dass die Konfliktparteien selbstbestimmt handeln können und zu einer gemeinsamen Lösung finden, die den Interessen aller am besten entspricht ('win-win'). Diese Qualität kann bei Entscheidungen durch Dritte (Behörde oder Gericht) oft nur schwer erreicht werden. Weitere mögliche Vorteile, die für einvernehmliche Verhandlungslösungen sprechen, sind positive Auswirkungen auf zukünftige Geschäftsbeziehungen und Rechtssicherheit, da lange Rechtsmittelverfahren vermieden werden. Voraussetzungen für ADR Wurden bereits nachweislich von den Konfliktparteien Versuche zur Streitbeilegung gemacht und steht das Konfliktthema in offensichtlichem Zusammenhang mit der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, kann ADR bei der RTR-GmbH in Anspruch genommen werden. Endnutzer, also Nutzer, die keine öffentlichen Telekommunikationsdienste anbieten, sind davon ausgenommen. Der Versuch mittels ADR einen Konflikt zu lösen, wird von der RTR allerdings nur dann unternommen, wenn alle Konfliktbeteiligten freiwillig ihr Interesse an einer Verhandlungslösung bekunden und der Konflikt zwischen den Beteiligten nicht schon einmal Gegenstand von ADR war oder bereits rechtskräftig entschieden wurde. Ein Fragebogen, der von den Konfliktbeteiligten ausgefüllt wird und den Sachverhalt kurz und prägnant darstellt, dient als Basis für ADR. Die Verhandlungen können noch wesentlich schneller eingeleitet werden, wenn sich alle am Konflikt Beteiligten gemeinsam (und mit von allen Konfliktbeteiligten jeweils ausgefüllten Fragebogen) an die RTR wenden. Es steht den Beteiligten allerdings auch offen, die Verhandlungen jederzeit und ohne Begründung abzubrechen. Eine für die Konfliktbeteiligten zufriedenstellende Konfliktlösung ist das bestmögliche Ergebnis einer ADR-Verhandlung; es sind auch andere positive Resultate wie beispielsweise die Festlegung eines weiteren Verhandlungstermins oder die Einigung über Teilbereiche des Konflikts denkbar. Feedback erwünscht Gemäß dem Motto "Stärken stärken und Schwächen schwächen" wird die RTR nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses von den Konfliktbeteiligten ein Feedback über den Ablauf von ADR (Was war hilfreich? Was hat die Konfliktlösung begünstigt/behindert?) und des Verhandlungsteams einholen.