Erkenntnis des VwGH zur Nummernportierung Sorry, this page is not available in your preferred language. Bescheid zur Dienstenummernportierung aufgehoben - VwGH bemängelt Gutachten der Regulierungsbehörde - gesamtinhaltliche Bestätigung des Bescheides - Anträge der Verfahrensparteien wieder anhängigPress release dated 11 October 2001 Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat per Erkenntnis, zugestellt am 8. Oktober 2001, erstmals einen Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) aufgehoben. Mit sofortiger Wirkung wurde die bis 31. März 2001 befristete Entscheidung der TKK vom 9. Mai 2000 zur Portierung von Diensterufnummern aufgehoben. Die Telekom-Control-Kommission legte im Mai 2000 die Bedingungen fest, zu denen die Portabilität hinsichtlich der Dienste-Nummern zwischen den Netzbetreibern umzusetzen ist. Seit der TKK-Entscheidung wurden in Österreich nur rund 20 Dienste-Rufnummern portiert. VwGH bemängelt Gutachten Als mangelhaft betrachtet hat der VwGH das betriebswirtschaftliche Gutachten in einem einzigen Punkt. Seiner Ansicht nach war dieses nicht ausreichend begründet und dieser Mangel führte zur Aufhebung des Bescheides vom 9. Mai 2000. Gesamtinhalt der TKK-Anordnung vom VwGH bestätigt - Berechnungsmethoden für sämtliche IC-Entscheidungen akzeptiert Abgesehen von diesem Verfahrensmangel traf der VwGH allerdings eine Reihe von richtungsweisenden Feststellungen zum Inhalt des Bescheides. Insbesondere die auf EU-Richtlinien basierenden Berechnungsmethoden zur Ermittlung von Entgelten (FL-LRAIC, Forward Looking Long Run Average Incremental Costs), die bei der Erstellung derartiger Gutachten eingesetzt werden, wurden für richtig befunden. Weiters bestätigte der VwGH, dass die Nummernportierung als ein Fall der Zusammenschaltung anzusehen ist. Daher unterliegt sie der Anordnungsbefugnis der Telekom-Control-Kommission. Anträge der Verfahrensparteien wieder anhängig Durch die Aufhebung des Bescheides sind die Anträge der Verfahrensparteien Telekom Austria und tele.ring wieder offen. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Bescheid jedoch bis 31. März 2001 befristet war, haben die Telekom Austria und tele.ring für den Zeitraum nach Ablauf des Bescheides einen privatrechtlichen Vertrag betreffend Portierung abgeschlossen. Derzeit prüft die Telekom-Control-Kommission die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das nunmehr wieder anhängige Verfahren.