Telekom-Control-Kommission stellt fest: Keine Diskriminierung durch Telekom Austria AG Sorry, this page is not available in your preferred language. Netztrennung der CyberTron wurde von der Telekom-Control-Kommission untersucht - kein Verstoß gegen § 34 TKGPress release dated 10 September 2002 Die Telekom-Control-Kommission hat im Juli 2002 eine Untersuchung eingeleitet, die die Netztrennung der CyberTron Telekom AG sowie der CyberTron mit 1066 Telekom GmbH ("CyberTron") vom Netz der Telekom Austria wegen des Verdachtes auf Diskriminierung nach § 34 des Telekommunikationsgesetzes ("TKG") zum Inhalt hatte. Ein Missbrauch nach § 34 TKG liegt dann vor, wenn der Marktbeherrscher sich selbst Leistungen zu günstigeren Bedingungen anbietet als seinen Wettbewerbern. Bedenken gab es hinsichtlich:der Rechtmäßigkeit der Netztrennung der CyberTron durch die Telekom Austria AG. der Marketing-Maßnahmen der Telekom Austria zur Rückgewinnung der CyberTron-Kunden. der Portierung von geographischen und Diensterufnummern. Hier bestand der Verdacht, dass die Telekom Austria AG sich selbst gegenüber anderen alternativen Netzanbietern bevorzugt behandelt. Die Telekom-Control-Kommission konnte nach intensiver Prüfung der Sachlage diese Verdachtsmomente nicht bestätigen; ein Verstoß gegen § 34 TKG liegt demnach nicht vor. Um aber hinkünftig bei Ausfall oder Sperre eines Netzes Problemen im Zusammenhang mit der Portierung von Rufnummern vorzubeugen, hat die Telekom-Control-Kommission die Telekom Austria AG aufgefordert, ein Angebot für die direkte Portierung zu legen. Damit soll die Erreichbarkeit für früher portierte Rufnummern und die Möglichkeit zur uneingeschränkten Portierung ohne Mitwirkung des ursprünglichen Dienstenetzes bei Ausfall oder Sperre eines Netzes gewährleistet werden.