TKK schafft Klarheit bei Mobilterminierungsentgelten

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Positionspapier: Operationalisierung der auferlegten Verpflichtungen – Zielsetzung der TKK: Investitionsschutz und Beseitigung von Wettbewerbsproblemen – Harmonisierte Vorgangsweise in Österreich

Press release dated 9 March 2005

Die Telekom-Control-Kommission stellte in ihren Marktanalysebescheiden vom 27.10.2004 aufgrund des neuen Rechtsrahmens erstmals fest, dass alle Mobilfunkbetreiber auf ihren betreiberindividuellen Mobilterminierungsmärkten über beträchtliche Marktmacht (significant market power, SMP) verfügen und dass es auf diesen Märkten ein Wettbewerbsproblem gibt. Daher wurden allen fünf Mobilfunkbetreibern den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Verpflichtungen auferlegt. Sie müssen unter anderem für Terminierungsleistungen ein Entgelt verrechnen, das sich an den Kosten eines effizienten Betreibers orientiert. Außerdem ist allen Nachfragern nach Mobilterminierung derselbe nicht-diskriminierende Preis zu verrechnen. Die Entscheidungen, die die TKK im Rahmen der Marktanalyseverfahren trifft, gelten jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren. Danach erfolgt eine neuerliche Überprüfung des Gleitpfad-Modells.


Positionspapier: Operationalisierung der auferlegten Verpflichtungen

In ihrer Sitzung vom 07.03.2005 stellte die TKK nun nach erfolgter gesamtwirtschaftlichen Analyse das rechtlich nicht verbindliche Positionspapier zur Senkung der Mobilterminierungsentgelte fertig und schuf damit nach der SMP-Feststellung und der Auferlegung von Verpflichtungen im Rahmen der Marktanalyseverfahren Klarheit über die künftige Festlegung von Mobilterminierungsentgelten.

„Die TKK geht davon aus, dass es bis 31.12.2011 zu einer kontinuierlichen Absenkung und damit ab 01.01.2012 zu einem einheitlichen Mobilterminierungsentgelt kommen wird“, konkretisiert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH, das Positionspapier. Die TKK vertritt nach sorgfältiger Prüfung aller Argumente und Stellungnahmen die Position, dass nicht eine sofortige Absenkung auf das kostenorientierte Entgelt, sondern vielmehr ein Gleitpfad hin zu einem einheitlichen Entgelt für die Leistung Terminierung in Mobilfunknetzen am besten geeignet ist, um den im Rahmen der Marktanalysen festgestellten Wettbewerbsproblemen zu begegnen und gleichzeitig den derzeitigen Marktgegebenheiten bestmöglich Rechnung zu tragen.

Das Gleitpfadmodell umfasst alle Mobilfunk­betreiber und berücksichtigt – als Operationalisierung der in den Marktanalysen grundsätzlich auferlegten Verpflichtung der Betreiber zur Kostenorientierung – unter anderem die unterschiedlichen Ausgangs­positionen der Betreiber, die langfristige Angleichung zu einem einheitlichen Entgelt, die Vermeidung disruptiver Eingriffe und die Planungssicherheit der Betreiber.


Ermittlung betreiberindividueller Kosten

Eine Präzisierung trifft die TKK hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kosten. Die Kosten für Marketing, Endkundenbilling, Customer Care und Handsetsubventionen finden keinen Eingang in die Berechnung von Terminierungsentgelten, da sie in keinem direkten Zusammenhang mit der effizienten Leistungserbringung für Terminierung stehen.

Zur Anwendung kommt – wie auch schon in den vergangenen Entscheidungen – ein Kapitalkostenzinssatz, der alle Risiken, welche die neue UMTS-Technologie mit sich bringt, umfassend berücksichtigt. Damit sollen Investitionen in diese Technologie, die damit verbundenen neuen Produkte nachhaltig gesichert und Investitionsanreize geschaffen werden.

Die TKK geht davon aus, dass den Betreibern nunmehr auch für ihre privatrechtlichen Verhandlungen mit Hilfe des Positionspapiers eine entsprechende Unterstützung bezüglich der privatautonomen Ausgestaltung des Terminierungsentgeltes vorliegt. Basis für das Positionspapier war ein Betreiberhearing vor der TKK sowie eine Konsultation zur Ausgestaltung von Kostenrechnungsmodellen für die Ermittlung von Terminierungsentgelten, die die TKK im November 2004 startete und zu der neun Stellungnahmen, unter anderem von allen Mobilfunkbetreibern, abgegeben wurden.


Zielsetzung der TKK: Investitionsschutz und Beseitigung von Wettbewerbsproblemen

„Das Argument, dass der Wettbewerb in Österreich funktioniert und ein einheitliches Terminierungsentgelt daher nicht erforderlich ist, können wir so nicht gelten lassen“ so Serentschy zur Wettbewerbssituation in Österreich. „Die TKK hat im Marktanalyseverfahren Wettbewerbsprobleme auf den Terminierungsmärkten identifiziert, die die Betreiber nun nicht im Alleingang beseitigen können, sondern für die es regulatorische Auflagen geben muss“, führt Serentschy aus.

Die schrittweise Senkung der Mobilterminierungsentgelte auf einen einheitlichen Zielwert soll dazu führen, dass die Endkundenseite gestärkt und das bestehende Ungleichgewicht zwischen dem Festnetz- und Mobilfunksektor sukzessive abgebaut wird und trotzdem Investitionsschutz gewährleistet wird. „Werden aufgrund niedrigerer Terminierungsentgelte die Gespräche vom Fest- ins Mobilnetz oder von einem Mobilnetz in ein anderes billiger, so zieht das einen positiven Mengeneffekt nach sich“, ergänzt Serentschy.


Harmonisierte Vorgangsweise in Österreich

„Österreich ist, was die Durchsetzung von Zielwerten für Terminierungsentgelte betrifft, nicht das erste Land in Europa! Drei Länder, Schweden, Frankreich und Großbritannien haben nach dem neuen Rechtsrahmen einen Gleitpfand und Zielwerte festgelegt“, zieht Serentschy einen internationalen Vergleich. „Schweden beispielsweise sieht für 2007 ein einheitliches Mobilterminierungsentgelt in Höhe von 5,97 Cent vor, Frankreich sieht ab 2006 zwei betreiberabhängige Zielwerte – 9,5 Cent und 11,24 Cent – vor“, so Serentschy weiter. Den oftmals seitens der Telekom-Branche geäußerten Vorwurf, dass in Österreich die Terminierungsentgelte sehr niedrig sind, lässt Serentschy nicht gelten. „Wir liegen in einem nach Marktanteilen gewichteten Vergleich im Mittelfeld“, so Serentschy abschließend.


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