Antrag der TKK beim Kartellgericht stattgegeben: Verkauf des Siemens Flexitel FT 400 durch die TA wettbewerbswidrig Sorry, this page is not available in your preferred language. Press release dated 4 February 2003 Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat im Oktober 2002 beim Kartellgericht einen Antrag gestellt, den Verkauf des Siemens Flexitel FT 400 durch die Telekom Austria (TA) unter Vorenthaltung der Entsperrinformation auf Vorliegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung aus kartellrechtlicher Sicht zu untersuchen. Da die Kundeninformationen auf der Verpackung den Eindruck erwecken, dass nicht über alternative Netze telefoniert werden könne, war die Verwendung von alternativen Netzen faktisch ausgeschlossen und damit aus Sicht der Telekom-Control-Kommission wettbewerbswidrig. Die TA begann im Sommer 2002 mit dem Verkauf günstiger Schnurlostelefone (Siemens Flexitel), mit denen - wie sich erst im Laufe des Ermittlungsverfahrens heraus stellte - sehr wohl über alternative Netze telefoniert werden kann. Daher wurde ein von der TKK eingeleitetes Missbrauchs-Verfahren gem. § 34 TKG am 30. Oktober 2002 eingestellt, weil kein telekommunikationsrechtlicher Missbrauch (Diskriminierung) durch die TA festgestellt wurde. Endkunden können mit dem Siemens Flexitel FT 400 sehr wohl Call-by-Call Gespräche führen bzw. preselected sein, benötigen allerdings die ihnen vorenthaltene Entsperrinformation. TA muss Kunden "klar ersichtlich und eindeutig" informieren Vergleichsverhandlungen zwischen der TKK und der TA vor dem Kartellgericht scheiterten, sodass das Gericht eine Entscheidung zu treffen hatte. Der TA wird somit auferlegt, dass sie, um das Schnurlostelefon Flexitel auch weiterhin verkaufen zu dürfen, die Endkunden "klar ersichtlich und eindeutig" über die Entsperrmöglichkeiten informieren muss. Laut Ansicht des Kartellgerichts ist es nicht ausreichend, diese Informationen nur auf der Website der TA zu veröffentlichen.