Stellungnahme der RTR-GmbH zu dem am 01.03.2005 über OTS erschienenen Artikel mit dem Titel "Breitband: Aufholbedarf für die Regulierungsbehörde" Sorry, this page is not available in your preferred language. Press release dated 2 March 2005 Die Behauptungen des VAT und der ISPA über einen allfälligen Aufholbedarf der Regulierungsbehörde bei der Liberalisierung des Telekom-Marktes sind nicht nachvollziehbar. Tatsächlich hat die österreichische Regulierungsbehörde im EU-weiten Vergleich bei der Umsetzung der Marktanalysen nach dem neuen Rechtsrahmen eine Vorreiterrolle inne. Von 25 EU-Mitgliedstaaten sind neben Österreich nur noch Finnland und Großbritannien ähnlich weit fortgeschritten. Aufgrund der besonderen Marktkonstellation in Österreich (hohe Kabel-TV Penetration) unterscheidet sich der Breitbandmarkt signifikant von jenen anderer EU-Mitgliedstaaten, weshalb eine intensive Vorbereitung der Regulierungsbehörde erforderlich ist. Um alle Marktfaktoren ausreichend berücksichtigen zu können, ist gerade in diesem Markt eine noch genauere Analyse notwendig. In der Europäischen Union hatten per Ende Jänner 2005 erst 5 von 25 Ländern Marktanalysen für Breitband begonnen bzw. auch schon abgeschlossen. Nicht nachvollziehbar sind Behauptungen einer angeblich dadurch entstandenen Benachteiligung der Alternativen Telekombetreiber, da bis zum Abschluss der Marktanalysen nach dem neuen Rechtsrahmen alte Verpflichtungen für das nach dem alten Rechtsrahmen marktbeherrschende Unternehmen Telekom Austria aufrecht bleiben. Unabhängig von der erwähnten Marktdefinition steht den Betreibern unter anderem zusätzlich seit mehreren Jahren die Möglichkeit der Nutzung der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung zur Realisierung eigener Geschäftsmodelle und Angebote an die Kunden offen. Die Regulierungsbehörde ist bestrebt, innerhalb der derzeit laufenden Verfahren zur Entbündelung, die Bedingungen im Sinne eines nachhaltigen und fairen Wettbewerbs konsequent weiterzuentwickeln. Innerhalb dieser Verfahren vorgebrachte Argumente werden sorgfältig geprüft und im Verfahren berücksichtigt. Es entspricht dem Selbstverständnis der Regulierungsbehörde, auch zum Thema Marktanalyse des Breitbandmarktes den regelmäßigen Kontakt mit den Marktteilnehmern zu suchen und es sollte daher bekannt sein, dass sowohl Marktdefinition als auch die anschließende Marktanalyse unmittelbar bevor stehen.