Serentschy stellt klar: Elektronische Signatur schützt wirkungsvoll gegen Betrug beim Online-Banking

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Press release dated 28 March 2006

 

„Laut aktuellen Aussendungen der Vereine Quintessenz und Arge Daten ist in naher Zukunft mit einer weiteren Betrugswelle beim Online-Banking zu rechnen. In diesem Zusammenhang wird auch behauptet, dass nicht einmal Signaturkarten gegen die dabei angewandten Angriffsmechanismen Schutz bieten würden“, umreißt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom, grob die Situation.

Elektronische Signatur verhindert Angriff auf eigene Kontodaten

„Als Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen weisen wir diese Fehlinformationen, die zu einer starken Verunsicherung der Online-Banking-Kunden führen, zurück! Gerade der Einsatz elektronischer Signaturen kann wirkungsvoll vor Angriffen auf das eigene Konto schützen,“ informiert Serentschy. „Zahlreiche Banken bieten Online-Banking auf Basis elektronischer Signaturen an, wobei die Aufträge an die Bank mit der sicheren elektronischen Signatur des Kunden, die der persönlich geleisteten Unterschrift entspricht, versehen werden – in diesem Zusammenhang ist objektive Information und nicht Panikmache gefragt!“

Um sichere elektronische Signaturen erstellen zu können, benötigt man ein Chipkarten-Lesegerät mit eigener PIN-Tastatur, das ein Ausspähen der PIN ausschließt. Durch die Verwendung geeigneter Software-Komponenten (Secure Viewer) wird gewährleistet, dass die zu signierenden Daten vor der Signaturerstellung dem Signator (Unterschriftsberechtigten) präsentiert werden und Veränderungen nach der Signaturerstellung erkennbar sind.

Schadprogramme, die sich im Browser festsetzen, wirken sich auf Secure Viewer nicht aus. Sie können signierte Aufträge ohne Zutun des Kunden weder erstellen noch abändern. Überdies werden die meisten Secure Viewer einer strengen Prüfung nach anerkannten Sicherheitsvorgaben unterzogen, wobei u.a. die Unveränderbarkeit der zu signierenden Daten nachgewiesen werden muss.

Die sichere elektronische Signatur beruht auf einem qualifizierten Zertifikat, das u.a. bei zahlreichen Bankfilialen nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises auf die Bankomatkarte geschrieben werden kann. Weitere Informationen über sichere elektronische Signaturen sind in der Rubrik "Elektronische Signatur" verfügbar.