Rekordtief bei Schlichtungsverfahren im Jahr 2016 – RTR-Schlichtungsstelle zieht positive Bilanz ihrer Tätigkeit

Sorry, this page is not available in your preferred language.

2016: Verfahren im Vergleich zu 2015 um 17 % auf 1.996 gesunken

Press release dated 24 January 2017

„Die Anzahl der von Endkundinnen und Endkunden bei der RTR eingebrachten Schlichtungsfälle lag im Jahr 2016 bei 1.996 Fällen und ist damit erneut deutlich gesunken”, zeigt sich Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, erfreut. „Dafür gibt es mehrere Gründe: Wir haben in den letzten drei Jahren die Zusammenarbeit mit den Betreibern im Bereich Endkundenschlichtung sukzessive intensiviert. Nicht durch Eingreifen des Gesetzgebers oder durch Verordnungen sondern durch Dialog und Zusammenarbeit haben sich die Verfahren auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Die Kulanzbereitschaft der Betreiber hat weiterhin zugenommen und der Großteil der Produkte ist mittlerweile so gestaltet, dass unangenehme Überraschungen auf der Telefonrechnung nur mehr schwer möglich sind”, führt Gungl aus.

Starker Rückgang bei Beschwerden zu Contentdiensten


Beschwerden über die Verrechnung von Diensten von Drittanbietern („Contentdienste”), die im Jahr 2014 noch den Großteil der Verfahren ausmachten, sind 2015 und auch 2016 deutlich zurückgegangen. Die wichtigste Kategorie sind Beschwerden zu Vertragsschwierigkeiten, bei denen z.B. Kündigungsfristen oder die vereinbarte Leistung strittig sind.

Die RTR-Schlichtungsstelle unterstützt Konsumentinnen und Konsumenten bei Problemen mit ihrer Telefon-/Internetrechnung oder bei sonstigen Schwierigkeiten mit den Telefonanbietern. Die Schlichtungsstelle kann allerdings erst dann tätig werden, wenn man zuerst selbst versucht hat, das Problem mit seinem Anbieter zu lösen. Das RTR-Servicecenter steht unter 0810 511 811 für eine telefonische Erstberatung zur Verfügung.

Was kommt 2017: keine Roaminggebühren mehr ab 15. Juni

Im Juni 2017 werden Roaminggebühren in der EU Geschichte sein. Ab 15. Juni 2017 wird das Prinzip „Roam like at Home“ zur Anwendung kommen. „Sprachtelefonieminuten, der Versand von SMS oder der Abruf von Daten wird für Österreicherinnen und Österreicher dann im EU-Ausland gleich viel kosten wie im Inland“, erklärt Johannes Gungl. „Die neuen Regelungen dürften aber sehr komplex werden. Wir werden unser Augenmerk darauf richten, dass Transparenz gewährleistet wird und die Regeln gut verständlich und einfach gehalten werden“, verspricht Gungl abschließend.

Informationen zum Konsumentenservice der Regulierungsbehörde sind unter www.rtr.at/de/tk/Konsumenten_Service veröffentlicht.

RTR-Schlichtungsfälle 2002-2016