Neue Förderrichtlinien für den FERNSEHFONDS AUSTRIA: ab 1. Jänner 2012 in Kraft Sorry, this page is not available in your preferred language. Press release dated 23 December 2011 Für den FERNSEHFONDS AUSTRIA gibt es ab 1. Jänner 2012 eine Neufassung der Richtlinien, die maßgebliche Bestimmungen für Antrag stellende Fernsehproduzenten beinhalten. Darunter sind einige wesentliche Änderungen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Fernsehprojekte mit bis zu 30 % des Produktionsbudgets gefördert werden, außerdem ist erstmals eine Verwertungsförderung in den Richtlinien enthalten. Die Änderung der Richtlinien war durch geänderte gesetzliche Bestimmungen im KommAustria-Gesetz notwendig geworden. Auch in Zukunft erhält der FERNSEHFONDS AUSTRIA jedes Jahr 13,5 Mio. Euro an Fördergeldern, die in die Herstellung von Fernsehdokumentationen, Fernsehspielfilmen und Fernsehserien investiert werden können. „Mit den neuen Förderrichtlinien, die soeben von der Europäischen Kommission notifiziert wurden, entsprechen wir nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern tragen deutlich dazu bei, dass noch mehr Fernsehprojekte in Österreich umgesetzt und besser im Ausland verwertet werden können“, sagt Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Medien und verantwortlich für die Mittelvergabe aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Verwertungsförderung. Darunter fällt einerseits die Herstellung von Fassungen für hör- und sehbehinderte Menschen (Förderung bis zu 80 % der Kosten) sowie andererseits die Teilnahme an Festivals sowie die Produktion von fremdsprachigen Fassungen mit bis zu 50 % der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten. Die Ausarbeitung der Richtlinien erfolgte in Zusammenarbeit mit den österreichischen Produzentenverbänden, dem Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie, den wichtigsten deutschsprachigen Fernsehveranstaltern und dem Fachbeirat des FERNSEHFONDS AUSTRIA. So wurde gewährleistet, dass alle Bedürfnisse erfasst und gegebenenfalls berücksichtigt wurden. „Durch die neuen Richtlinien können hinkünftig Fernsehprojekte, die sich durch innovative Ideen auszeichnen oder die einen außergewöhnlich hohen Beschäftigungseffekt im kreativ-technischen Stab aus Österreich aufweisen, noch effektiver als in den letzten Jahren gefördert werden“, zeigt sich Grinschgl überzeugt. Die neuen Förderrichtlinien werden 2012 ab dem 1. Antragstermin zur Anwendung kommen und unter folgendem Link abrufbar: LinksGuidelines for FERNSEHFONDS AUSTRIA Version as of 1 December 2018Die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA auf einen Blick