Medientransparenzgesetz: 99,9% der Meldepflichtigen gaben KommAustria Daten für zweites Quartal 2013 bekannt Sorry, this page is not available in your preferred language. Veröffentlichung der Daten am 15. September um 0:00 Uhr – Erstmalig wird Überblick über Zeitraum von 12 Monaten möglichPress release dated 13 September 2013 Mit dem Abschluss der vierten, nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) durchgeführten Quartalserhebung von Aufwendungen öffentlicher Rechtsträger für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber, kann nun erstmals auch eine Datenauswertung über einen Zeitraum von 12 Monaten erfolgen. Die Erhebung endete erneut mit einer hervorragenden Meldequote.Zu melden waren die Aufwendungen des zweiten Quartals 2013. Innerhalb der zweiwöchigen, regulären Meldefrist im Zeitraum vom 01. bis 15. Juli 2013 hatten bereits rund 98 Prozent der betroffenen Rechtsträger eine vollständige Meldung abgegeben. Nach Ende der anschließend gewährten vierwöchigen Nachmeldefrist für säumige Meldepflichtige lagen 5.635 vollständige Meldungen vor. Nur gegen fünf Rechtsträger, die keine Meldung abgaben, müssen nun Strafverfahren eingeleitet werden.Die für die Meldungen zu verwendende Web-Schnittstelle auf den Internet-Seiten der RTR-GmbH wurde für die Erhebung zum zweiten Quartal 2013 mit einem automatisierten Vorschlagssystem für die einheitliche Benennung von Medien optimiert. Unterschiedliche Namensgebungen der Meldepflichtigen für dieselben Medien (Beispiel: „Krone“, „Die Krone“, „Kronenzeitung“) hatten zuvor die Auswertung der gemeldeten Daten zum Teil erschwert. Außerdem steht auf der Website der RTR-GmbH eine Liste zur Verfügung, der die zu verwendenden Namen der meisten österreichischen Medien zu entnehmen sind (www.rtr.at/de/m/medienliste).Die von den Rechtsträgern für das zweite Quartal 2013 gemeldeten Daten sind ab dem 15. September 2013, 0:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar (www.rtr.at/de/m/VeroeffentlichungenMedKFTG, „Bekanntgegebene Daten“). Sie werden als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung stehen.