Medienbehörde KommAustria und RTR-GmbH stellen neues Rundfunk-Digitalisierungskonzept vor

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Neues digitales Antennenfernsehen bringt 40 Programme, teils in HD

Press release dated 13 March 2013

Am Mittwoch haben die Medienbehörde KommAustria und der Fachbereich Medien der  Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) im Wiener Bildungszentrum der Kammer für Arbeiter und Angestellte den Entwurf der Behörde zum „Digitalisierungskonzept 2013“ vorgestellt. Die Präsentation erfolgte im Rahmen einer Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform Austria“, zu der Melitta Aschauer-Nagl, Bereichsleiterin Bildung der Arbeiterkammer, und Sektionschef Wolfgang Trimmel, Leiter des Bundespressedienstes, Begrüßungsansprachen hielten.

Die Zukunft des digitalen Antennenfernsehens ist ein Kernpunkt des „Digitalisierungskonzeptes 2013“. In Österreich steht die Einführung eines neuen Angebotes auf Basis des leistungsfähigen Übertragungsstandards DVB-T2 unmittelbar bevor. Dann sollen 40 TV-Programme mittels Hausantenne zu empfangen sein, rund ein Viertel dieser Programme sogar in HD-Qualität.

„Mit der Einführung von DVB-T2 in Österreich erfährt die terrestrische Verbreitung des Fernsehens eine dramatische Ausweitung an Programm- und Meinungsvielfalt, die für jedermann einfach über die Antenne zu empfangen ist“, unterstrich Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH, den Gewinn für die Konsumenten. „Ganz anders sieht es in Deutschland aus, wo die Terrestrik seit der Ankündigung der RTL-Gruppe, aus DVB-T auszusteigen, im wahrsten Sinne des Wortes auf der Kippe steht.“ Es sei zudem an der Zeit, die Bedeutung der Terrestrik differenzierter zu betrachten, so Grinschgl: „Wenn es heißt, dass in Österreich sechs Prozent der TV-Haushalte DVB-T nutzen, dann sprechen wir hierbei nur von der Nutzung an  Erstgeräten. Würden wir die Zweit- und Drittgeräte sowie den mobilen Empfang an zum Beispiel Laptops mitrechnen, dann wäre die Reichweite von DVB-T wahrscheinlich doppelt so hoch. Dies ist eine Anregung an die Marktforschung, diese Werte zusätzlich zu erheben.“

Die Betriebslizenzen für das seit Oktober 2006 im älteren Übertragungsstandard DVB-T in Österreich verbreitete digitale Antennenfernsehen laufen im Herbst 2016 aus. Das „Digitalisierungskonzept 2013“ sieht vor, dass diese Lizenzen dann unter der Maßgabe eines konsumentenfreundlichen Übergangsszenarios für die Verwendung mit DVB-T2 ausgeschrieben werden, erläuterte KommAustria-Mitglied Dr. Susanne Lackner. „Die Neuausschreibung der heute für DVB-T genutzten Übertragungskapazitäten ist vermutlich die größte Herausforderung an die terrestrische Digitalisierung des gegenwärtigen Jahrzehnts. Ihr Gelingen kann getrost als Überlebensfrage für die Terrestrik bezeichnet werden, denn vieles wird davon bestimmt sein, wie das demnächst startende DVB-T2-Angebot von den Konsumenten angenommen wird“, so Lackner.

Mag. Michael Wagenhofer, Geschäftsführer des Sendernetzbetreibers ORS GmbH, stellte die Pläne zur Einführung des neuen DVB-T2-Angebotes vor. In einem hochrangig besetzten Expertengespräch wurde anschließend die Zukunftsperspektive des terrestrischen Fernsehens nicht nur für den österreichischen Markt kontrovers beleuchtet. Es diskutierten Richard Grasl, Kaufmännischer Direktor des ORF, Alexander Sperl, Marketingvorstand der A1 Telekom Austria AG sowie Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik der RTL Deutschland GmbH und Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der deutschen Landesmedienanstalten.

Die Medienbehörde KommAustria hat laut Gesetz im zweijährigen Rhythmus ein novelliertes Digitalisierungskonzept vorzulegen, das der Einführung, dem Ausbau und der Weiterentwicklung von digitalem Rundfunk in Österreich dienen soll. Dabei hat sie auch die mehr als 300 Personen umfassende Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform Austria“ zu konsultieren, zu der Repräsentanten der heimischen Hörfunk- und Fernsehanbieter und anderer Mediendiensteanbieter ebenso zählen, wie Vertreter von  Netzbetreibern, Anbietern von Kommunikationsdiensten, der Endgeräteindustrie, des Handels, von Verbrauchervereinigungen, der Wissenschaft oder der Bundesländer. Die Geltungsdauer des gegenwärtigen „Digitalisierungskonzeptes 2011“ endet am 30. April 2013.

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