Kundenfreundliche Lösung: sparfon muss zu Unrecht eingehobenes Entgelt zurückzahlen Sorry, this page is not available in your preferred language. Die Zusendung von Papierrechnungen muss kostenlos seinPress release dated 10 November 2015 Im letzten Jahr wurde die Regulierungsbehörde oftmals damit konfrontiert, dass die Firma sparfon GmbH, mit Sitz in Wien, für die postalische Zusendung von Papierrechnungen ein Entgelt in Höhe von 1,50 Euro einhob. Das ergab sich aus Schlichtungsverfahren, die bei der RTR-GmbH eingebracht wurden, sowie aus Hinweisen der Arbeiterkammern.„Trotz unserer mehrmaligen Aufforderungen hat sparfon das rechtswidrige Verhalten nicht eingestellt und sich durch das Einheben eines Entgelts für Papierrechnungen ‚bereichert‘. Daher stellten wir beim Kartellgericht einen Antrag auf ‚Abschöpfung der Bereicherung‘ und setzten damit ein deutliches Signal, dass rechtswidrigem Verhalten der Riegel vorgeschoben werden muss – zum Schutz der Kunden und der Anbieter, die sich an die Regeln halten“, führt Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, aus.Alle Geschädigten bekommen ihr Entgelt zurückDie Regulierungsbehörde (Telekom-Control-Kommission) und sparfon haben nunmehr einen Vergleich abgeschlossen: Die zu Unrecht eingehobenen Beträge müssen an die Betroffenen in einem Einmalbetrag zurückgezahlt werden. Ein unabhängiger Wirtschaftstreuhänder wird überprüfen, dass auch tatsächlich alle geschädigten Kundinnen und Kunden Wiedergutmachung erhalten. Weiters wird sparfon verpflichtet, einmalig in einer Sonntagsausgabe des Kurier sowie zumindest fünf Monate auf der Homepage der sparfon ihre Verfehlung sowie den Hinweis auf Rückerstattung zu veröffentlichen. „Mit dem nunmehr geschlossenen Vergleich konnte die Regulierungsbehörde das Maximum für Endkundinnen und Endkunden herausholen“, erläutert Gungl abschließend.