Rechtsverletzung wegen nichtangezeigter Eigentumsänderung
Sorry, this page is not available in your preferred language.
| Authority | KommAustria |
| Date | 27.06.2012 |
| Category | Rechtsverletzungen |
| Subcategory | Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen |
Parties | Elektrizitätswerke Frastanz GmbH |
| Reference number | KOA 1.910/12-009 |
Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Elektrizitätswerke Frastanz Gesellschaft m.b.H. die Bestimmung des § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse nicht binnen zwei Wochen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde mitgeteilt hat. Darüber hinaus wurde gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G festgestellt, dass es sich bei der festgestellten Rechtsverletzung um keine schwerwiegende Verletzung des AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.