Fernmelderechtliche Änderung betreffend die Übertragungskapazität "KREMSMUENSTER (Gusterberg) 98,6 MHz"
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Authority | KommAustria |
Date | 21.10.2019 |
Category | Frequenzen |
Subcategory | fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung |
Parties | Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH |
Reference number | KOA 1.012/19-054 |
Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH ihren Bescheid vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, mit dem der Antragstellerin die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem terrestrischem Hörfunk erteilt worden ist, gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die derzeit am Standort „KREMSMUENSTER (Gusterberg)“ genutzte Frequenz 98,6 MHz zusätzlich zum bisherigen Standort nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch an den Sendestandorten „S GEORGEN ATT (Lichtenberg)“ und „VOECKLABRUCK 3 (Vöcklaberg)“ mit den in den Anlageblättern (Beilagen 17b und 17c) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlagen an den Standorten „S GEORGEN ATT (Lichtenberg)“ und „VOECKLABRUCK 3 (Vöcklaberg)“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtkräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.