Ausbau einer bundesweiten Zulassung
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Authority | KommAustria |
Date | 10.10.2019 |
Category | Frequenzen |
Subcategory | fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung |
Parties | Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH |
Reference number | KOA 1.012/19-045 |
Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH die durch den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 07.08.2019, KOA 1.012/19-043, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung für das durch die in den Beilagen 1 bis 49 beschriebenen Übertragungskapazitäten, somit nunmehr auch durch die Übertragungskapazität
49. „WAIDHOFEN YB 6 (Eben) 105,8 MHz“
versorgte Gebiet erteilt wird, wobei die Beilage 49. einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.